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Hintergründe und Materialien zur Debatte um die Frage der staatlichen Anerkennung von Todesopfern rechter Gewalt

Mindestens 181 Menschen sind nach Recherchen von Initiativen und Journalist*innen seit 1990 in Deutschland an den Folgen rechter, rassistisch und antisemitisch motivierter Gewalt gestorben. Offiziell erkennt die Bundesregierung für diesen Zeitraum jedoch lediglich 94 Todesopfer rechter Gewalt an (Stand März 2020). Auch in Sachsen-Anhalt gibt es eine Diskrepanz zwischen den sieben Todesopfern rechter Gewalt, die mittlerweile durch die Landesregierung anerkannt worden sind, und den fünfzehn Getöteten, die die Mobile Opferberatung recherchiert hat. Angesichts dieser Diskrepanzen gibt es sowohl bundesweit als auch in Sachsen-Anhalt immer wieder Diskussionen um die Frage der offiziellen Wahrnehmung und Anerkennung von Todesopfern rechter und rassistischer Gewalt.

 

Prüfungen ungeklärter Tötungsdelikte

Seit der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011 ist die Frage nach dem Ausmaß tödlicher rechter und rassistischer Gewalt aktueller denn je. Seit dem Sommer 2013 untersuchte das BKA gemeinsam mit den Landeskriminalämtern vollendete und versuchte 745 Tötungsdelikte, bei denen bislang keine Täter verurteilt worden sind, auf mögliche rechte oder rassistische Hintergründe. Darunter waren auch 28 vollendete und versuchte Tötungsdelikte in Sachsen-Anhalt zwischen 1990 und 2012. Das Ergebnis der Überprüfungen lag im Sommer 2015 vor.

 

Die Debatte nachvollziehen

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Beiträge sowie Hintergrundmaterial zur Frage der staatlichen Anerkennungspraxis, zu aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen und den Ergebnissen unabhängiger Recherchen.