zurück zu Tatorte

Helmut Sackers wird auf der Treppe seines Wohnhauses von einem Rechten erstochen.

Der 60-jährige Helmut Sackers wird am 29. April 2000 von einem 29-jährigen Neonazi im Treppenhaus eines Plattenbaus in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) erstochen. Der engagierte Sozialdemokrat hatte zuvor die Polizei gerufen, weil der spätere Täter Andreas S. lautstark Nazimusik, darunter das „Horst-Wessel-Lied“, abgespielt hatte. Bei einer Durchsuchung der Wohnung von S. findet die Polizei mehr als 80 neonazistische CDs, Videos mit Aufrufen zum Mord an politischen Gegnern und 90 neonazistische Propagandahefte. Das Landgericht Magdeburg spricht P. im November 2000 in erster Instanz wegen „Notwehr“ vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge frei. Im Prozess kommen die politischen Hintergründe der Tat nicht zur Sprache. Im Juli 2001 hebt der 4. Senat des Bundesgerichtshofs den Freispruch auf und verweist den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Halle. Im April 2005 lobt der Vorsitzende Richter, Klaus Lilie, Helmut Sackers für seine Zivilcourage und spricht den Angeklagten Andreas S. nach acht achtmonatiger Hauptverhandlung dann erneut frei. Bei den vier Messerstichen gegen das 30 Jahre ältere und erkrankte Opfer habe es sich um einen „intensiven Notwehrexzess“ gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft für Andreas S. wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.