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Der Wohnungslose Eberhardt Tennstedt wird geschlagen und in den Tod getrieben.

Der Obdachlose Eberhart Tennstedt wird in der Nacht vom 5. Mai 1994 in Quedlinburg von drei Männern im Alter von 21 bis 23 Jahren aus einer rechten Clique gemeinsam mit einem anderen Obdachlosen geschlagen und u.a. mit Schüssen aus einer Gaspistole in einen Fluss getrieben. Die Angreifer hindern die hilflosen Obdachlosen dann gewaltsam daran, den Fluss zu verlassen. Der stark alkoholisierte 43-jährige Eberhart Tennstedt ertrinkt. Als Tatmotiv gibt das Trio zu Protokoll, „Penner würden nicht ins Stadtbild passen.“ Ein Kioskbesitzer hatte ihnen den Auftrag erteilt, die beiden Obdachlosen zu vertreiben. Im Dezember 1994 verurteilt das Landgericht Magdeburg den 21-jährigen Haupttäter wegen Aussetzung und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer dreijährigen Jugendstrafe. Der Kioskbesitzer und die Mittäter werden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es habe sich um eine „Machtdemonstration gegenüber Schwächeren“ gehandelt, stellt das Gericht fest. Die Täter hatten die Obdachlosen „gewaltsam vertreiben“ wollen. Die Täter sind längst wieder in Freiheit.