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Nach einem mehrstündigen Martyrium lassen die Rechten Hans-Werner Gärtner am Wegrand liegen, wo er verstirbt.

In der Nacht zum 8. Oktober 1999 wird in Löbejün der 37-jährige Hans-Werner Gärtner mit geistigen Behinderungen von einem rechten Trio zu Tode gequält. Die Täter im Alter von 25 bis 27 Jahren trafen ihr Opfer zufällig an einer Tankstelle. Da der 37-Jährige schon zuvor von einigen aus der Gruppe misshandelt worden war – er galt als „Dorfdepp“, seine Behinderungen waren stadtbekannt – hatte er Anzeige gestellt. Die Angeklagten behaupteten, sie hätten ihm lediglich „eine Lektion“ erteilen wollen. Sie zwingen ihn unter anderem in einen Gully zu steigen, schlagen ihn, versuchen ihn im See eines Steinbruchs zu ertränken, fahren ihn im Auto umher und schlagen ihn erneut. Dann lassen sie den schwerstverletzten Hilflosen zum Sterben auf einem Feldweg zurück. Das Landgericht Halle verurteilt die Täter wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen. Es habe sich um eine „sinnlose und niederträchtige Tat an einem Schwächeren, der am Rande der Gesellschaft stand“, gehandelt, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Oktober 2000.